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   LG Düsseldorf, 03.02.2016 - 23 S 252/14   

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https://dejure.org/2016,27993
LG Düsseldorf, 03.02.2016 - 23 S 252/14 (https://dejure.org/2016,27993)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 03.02.2016 - 23 S 252/14 (https://dejure.org/2016,27993)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 03. Februar 2016 - 23 S 252/14 (https://dejure.org/2016,27993)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kündigung eines Mietvertrages wegen Eigenbedarfs rechtsmissbräuchlich bei Eigennutzungsabsicht bei Vertragsschluss

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2016, 624
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 04.02.2015 - VIII ZR 154/14

    Kein Rechtsmissbrauch des Vermieters bei Kündigung wegen eines bei Abschluss des

    Auszug aus LG Düsseldorf, 03.02.2016 - 23 S 252/14
    Auch unter Berücksichtigung der nach dem amtsgerichtlichen Urteil ergangenen Entscheidung des BGH vom 04.02.2015, Az. VIII ZR 154/14, ist keine andere Bewertung veranlasst (bb.).

    Auch unter Berücksichtigung der nach dem angefochtenen Urteil ergangenen Entscheidung des BGH vom 04.02.2015, Az. VIII ZR 154/14, war die Eigenbedarfskündigung wegen Rechtsmissbrauchs unwirksam, so dass es auf die Frage, ob die Nutzungsabsichten des Klägers die Tatbestandsvoraussetzungen des Eigenbedarfs im Sinne von § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB begründen können, nicht ankommt.

  • BGH, 17.11.2010 - VIII ZR 90/10

    Zur Kündigung eines Mietverhältnisses über eine Wohnung in einem vom Vermieter

    Auszug aus LG Düsseldorf, 03.02.2016 - 23 S 252/14
    Dann handelt es sich um ein Gebäude mit mehr als zwei Wohnungen (BGH, Urteil vom 17.11.2010, Az. VIII ZR 90/10, juris Rn. 10 f.; Urteil vom 18.02.2015, Az. VIII ZR 127/14, juris Rn. 18; Blank in Schmidt-Futterer, a.a.O., § 573a Rn. 25).

    Dies hat sich auch im Zeitpunkt der Kündigungserklärung nicht geändert, so dass es auf die obergerichtlich umstrittene und höchtsgerichtlich bislang offen gelassene Frage, ob hinsichtlich des Wohnungsbestandes der Zeitpunkt des Beginns des Mietverhältnisses oder der Zeitpunkt der Kündigung maßgeblich ist, nicht ankommt (offen gelassen auch BGH, Urteil vom 17.11.2010, Az. VIII ZR 90/10, juris Rn. 12).

  • BGH, 18.02.2015 - VIII ZR 127/14

    Wohnraummietvertrag: Ausschluss eines Sonderkündigungsrechts für eine Wohnung in

    Auszug aus LG Düsseldorf, 03.02.2016 - 23 S 252/14
    Hingegen ist nicht erforderlich, dass die Küche mit Möbeln und Geräten ausgestattet ist (BGH, Urteil vom 18.02.2015, Az. VIII ZR 127/14, juris Rn. 15, Blank in Schmidt-Futterer, a.a.O., § 573a Rn. 14).

    Dann handelt es sich um ein Gebäude mit mehr als zwei Wohnungen (BGH, Urteil vom 17.11.2010, Az. VIII ZR 90/10, juris Rn. 10 f.; Urteil vom 18.02.2015, Az. VIII ZR 127/14, juris Rn. 18; Blank in Schmidt-Futterer, a.a.O., § 573a Rn. 25).

  • OLG Karlsruhe, 10.06.1983 - 9 REMiet 1/83

    Räumungsklage; Widerspruchsfrist; Zulässigkeit der Räumungsklage; Erleichterte

    Auszug aus LG Düsseldorf, 03.02.2016 - 23 S 252/14
    Aus der vom Kläger zitierten Entscheidung des OLG Karlsruhe vom 10.06.1983 (9 REMiet 1/83) folgt keine andere Beurteilung, da diese einen anderen Sachverhalt betraf.
  • LG Memmingen, 15.01.1992 - 1 S 1964/91

    Maßgeblicher Zeitpunkt für das Vorliegen der Voraussetzungen des Kündigungsrechts

    Auszug aus LG Düsseldorf, 03.02.2016 - 23 S 252/14
    In diesem Fall nimmt der Mieter bereits bei Vertragsschluss bewusst das Risiko einer Änderung der tatsächlichen Wohnverhältnisse in Kauf (LG Memmingen, Urteil vom 15.01.1992, 1 S 1964/91, juris Rn. 7; Blank in Schmidt-Futterer, a.a.O, § 573a Rn. 26).
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